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LKW-Mautpflicht: Erweiterung auf alle deutschen Bundesstraßen

Seit 01. Januar 2005 gilt in Deutschland die streckenbezogene LKW-Maut. Zunächst lag der Geltungsbereich auf deutschen Autobahnen, dann wurde die Mautpflicht auf LKWs mit einem Gesamtgewicht > 7,5 to. erweitert sowie ab Mitte 2015 für einen begrenzten Teil der deutschen Bundesstraßen. Zum 01. Juli 2018 wird die LKW-Maut nun auf alle deutschen Bundesstraßen erweitert. Die Neuerung gilt für LKW ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und soll nach derzeitigem Informationsstand in gleicher Höhe je gefahrenem Kilometer analog der Autobahnmaut erhoben werden. 

Mit der Änderung der LKW Maut ist eine Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes in Deutschland um rund 40.000 Kilometer geplant. Gegenwärtig sind ca. 12.000 Kilometer auf Autobahnen und bestimmten, meist mehrspurigen Bundesstraßen mautpflichtig. Ab 01. Juli 2018 erhöht sich diese Zahl auf 52.000 Kilometer. Diese Maßnahme trifft alle Transportunternehmen, ob Nah-, Verteiler- oder Fernverkehr. Neben erheblichen Zusatzeinnahmen für den deutschen Bundeshaushalt (Schätzung gehen von einem Plus von ca. 2 Mrd. € oder 50 % jährlich aus), ist eines der weiteren Ziele den bisher auftretenden LKW-Mautausweichverkehr einzudämmen. 

Die aktuell geltende Regelung auf Autobahnen wird ab 01. Juli 2018 auf die neu hinzukommenden Mautkilometer ausgedehnt. Demnach bestimmt sich die Mauthöhe nach der auf die mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination sowie der entsprechenden Emissionsklasse.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mauttabelle.de oder www.bundesstrassenmaut.de

Für Rückfragen stehen Ihnen die gewohnten Ansprechpartner bei Elflein zur Verfügung. 

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